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Samstag, 20 April 2024

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Fußball

 

Bei Fragen zu Vereins-Sportbekleidung gibt Michael Bauer unter der
Tel. Nr.: 0176/22027746 gerne.Auskunft.

 
 
Kinder- und Jugendtrainer*innen sind impfberechtigt Drucken
Dienstag, 18 Mai 2021

Ab dem 17. Mai sind Ehrenamtliche in der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Baden-Württemberg in Impfzentren impfberechtigt (§ 4 Abs. 1 Nr. 8 CoronaImpfV). Hierzu zählen auch Kinder- und Jugendtrainer. Vereine können ihren Trainerinnen und Trainern eine Bescheinigung zum Nachweis der Impfberechtigung ausstellen. Die Impfberechtigung kann hier heruntergeladen werden.

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